KIEL I: 04 31 / 54 80 60   KIEL I: 7:30 - 18:00 Uhr
KIEL I: 04 31 / 54 80 60  7:30 - 18:00 Uhr

Teilnahmebedingungen - Gewinnspiel „1 Jahr Geely E2 Pro“

1. Veranstalter

Veranstalter ist die Autohaus Fräter GmbH, Klausbrooker Weg 1, 24107 Kiel. Das Gewinnspiel findet im Rahmen der Einführungsveranstaltung des Geely E2 am 19.09.2026 am Standort Kiel-Suchsdorf statt.

2. Teilnahme und Teilnahmezeitraum

Zur Teilnahme muss der vor Ort ausgegebene Teilnahmezettel vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und in die Gewinnspielbox eingeworfen werden. Die Teilnahme ist kostenlos und nicht vom Kauf einer Ware oder Dienstleistung abhängig. Pro Person ist nur eine Teilnahme zulässig. Teilnahmeschluss ist am 19.09.2026 um 13:00 Uhr. Später eingeworfene Zettel werden nicht berücksichtigt.

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen (natürliche Personen, die nicht im Rahmen einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit teilnehmen), die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ihren Wohnsitz in Deutschland haben und sowohl zum Zeitpunkt der Teilnahme am Gewinnspiel als auch zum Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme über eine gültige Fahrerlaubnis Klasse B verfügen. Eine Teilnahme durch Unternehmen, Gewerbetreibende oder sonstige Personen im Rahmen einer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind außerdem Mitarbeiter der Autohaus Fräter GmbH sowie deren Ehe- und Lebenspartner, Eltern, Kinder und Geschwister. Ebenfalls ausgeschlossen sind unmittelbar an Konzeption, Organisation oder Durchführung beteiligte Personen sowie deren vorgenannte Angehörige.

4. Gewinn

Gewinn ist die unentgeltliche Nutzung eines Geely E2 Pro Vorführwagens für 12 Monate. Enthalten sind maximal 10.000 km sowie die Kosten der bestehenden Fahrzeugversicherung. Strom- und Ladekosten trägt der Gewinner. Nicht umfasst sind insbesondere Park- und Mautgebühren, Buß- und Verwarnungsgelder sowie sonstige nutzungsbedingte Kosten. Der Gewinn vermittelt nur ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht; Eigentum am Fahrzeug wird nicht übertragen. Barauszahlung, Übertragung, Veräußerung oder Umtausch sind ausgeschlossen.

5. Kilometerbegrenzung

Im Gewinn sind 10.000 km enthalten. Für jeden darüber hinaus gefahrenen Kilometer werden bei Rückgabe 0,25 EUR (25 Cent) pro Mehrkilometer berechnet. Minderkilometer werden weder vergütet noch ausgezahlt oder anderweitig verrechnet. Der Kilometerstand wird bei Übergabe und Rückgabe dokumentiert.

6. Versicherung und Selbstbeteiligung

Das Fahrzeug ist entsprechend den bestehenden Versicherungsbedingungen versichert. Bei einem versicherten Schadenereignis trägt der Gewinner eine Selbstbeteiligung von maximal 500,00 EUR je Schadenfall, soweit diese nach dem Versicherungsvertrag anfällt. Für nicht versicherte Schäden oder Kosten haftet der Gewinner nach den gesetzlichen Bestimmungen und der Fahrzeugüberlassungsvereinbarung, soweit er hierfür verantwortlich ist.

7. Berechtigter Fahrer

Das Fahrzeug darf während des gesamten Überlassungszeitraums ausschließlich vom Gewinner selbst gefahren werden. Eine Überlassung an Dritte ist nicht gestattet. Der Gewinner muss während der gesamten Nutzungsdauer über eine gültige Fahrerlaubnis Klasse B verfügen. Verlust, Entzug oder Einschränkung sind unverzüglich mitzuteilen; das Fahrzeug darf dann nicht weiter genutzt werden.

8. Gewinnerermittlung und Bekanntgabe

Nach Teilnahmeschluss wird der Gewinner durch zufällige Ziehung eines Teilnahmezettels aus der Gewinnspielbox ermittelt. Ziehung und Bekanntgabe erfolgen am 19.09.2026 um 13:30 Uhr. Der gezogene Teilnehmer muss bei der Bekanntgabe persönlich anwesend sein. Ist er nicht anwesend, wird unmittelbar neu gezogen. Unvollständige, unleserliche oder ungültige Zettel sowie Personen, die die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.

9. Fahrzeugüberlassung

Vor Übergabe sind Identität und gültige Fahrerlaubnis nachzuweisen. Die Überlassung setzt voraus, dass der Gewinner die Voraussetzungen der Fahrzeugversicherung erfüllt. Vor Übergabe wird eine gesonderte schriftliche Fahrzeugüberlassungsvereinbarung geschlossen. Sie regelt insbesondere Nutzungszeitraum, Kilometer, Versicherung, Selbstbeteiligung, Haftung, Schäden/Unfälle, Pflege, Mehrkilometer und Rückgabe. Erfüllt der Gewinner die Voraussetzungen nicht oder verweigert er den Abschluss, kann ein Ersatzgewinner ermittelt werden.

10. Nutzungsdauer und Rückgabe

Die Nutzungsdauer beträgt 12 Monate ab dem vereinbarten Übergabetag. Danach ist das Fahrzeug mit allen Schlüsseln, Unterlagen und Zubehör zurückzugeben. Bei der Rückgabe wird durch die DEKRA ein unabhängiges Gutachten erstellt. Im Rahmen dieses Gutachtens werden der Zustand des Fahrzeugs sowie vorhandene Schäden aufgenommen und dokumentiert. Die im unabhängigen DEKRA-Gutachten festgestellten Schäden, die über normale vertragsgemäße Gebrauchsspuren hinausgehen, sind vom Gewinner zu tragen, soweit er hierfür nach den gesetzlichen Bestimmungen und der Fahrzeugüberlassungsvereinbarung verantwortlich ist. Normale, vertragsgemäße Gebrauchsspuren werden nicht berechnet. Mehrkilometer werden gemäß Ziffer 5 abgerechnet.

11. Ausschluss

Bei falschen Angaben, Mehrfachteilnahmen, Manipulationsversuchen oder sonstigen Verstößen gegen diese Bedingungen kann ein Teilnehmer vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.

12. Datenschutz

Die auf dem Teilnahmezettel erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels verarbeitet, insbesondere zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung, Durchführung der Ziehung und Abwicklung des Gewinns. Eine werbliche Nutzung erfolgt nur bei gesonderter freiwilliger Einwilligung. Die Daten werden nach vollständiger Abwicklung gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen Rechtsgrundlagen entgegenstehen. Weitere Informationen ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen der Autohaus Fräter GmbH.

13. Änderung oder vorzeitige Beendigung

Die Autohaus Fräter GmbH kann das Gewinnspiel aus wichtigem Grund ändern, aussetzen oder vorzeitig beenden, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Der Rechtsweg ist hinsichtlich der zufälligen Gewinnerermittlung ausgeschlossen. Gesetzliche Ansprüche der Teilnehmer und des Gewinners bleiben unberührt. Stand: August 2026

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